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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSÜBERSICHT

Da sich der ACL vorbehält, seine Leistungen zu verändern, und diese Version in die deutsche Sprache übersetzt wurde, ist allein die auf der Website des ACL unter www.acl.lu veröffentlichte französische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend und maßgebend.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ACL in- formieren Sie über die Rechte und Freiheiten, die Ihnen in Bezug auf unsere Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen, und beschreiben mit welchen Maßnahmen wir diese schützen. Der ACL ist für die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung seiner Kunden und Mitglieder verantwortlich. Diese Verarbeitung erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung.

  1. ZWECK DER VERARBEITUNG UND ART DER ERHOBENEN DATEN

Bei der Inanspruchnahme einer Leistung und bei Ihrer Anmeldung als Mitglied geben Sie uns gewisse personenbezogene Daten wie Ihren Namen, Vornamen, Ihre Adresse, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten usw. weiter. Sämtliche erhobene Daten benötigt der ACL, damit Sie von den angebotenen Leistungen profitieren können, die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen können und um Ihnen Hilfeleistungen zu erbringen und Sie bestmöglich zu beraten. Ihre Daten können eventuell an ex- terne Unternehmen weitergegeben werden, die anschließend die von Ihnen vorher angeforderten Leistungen erbringen. Bei einer Erstattung durch den ACL können außerdem bestimmte Dokumente (Kostennachweise, ärztliche Atteste, Über- nachtungs- und Reisekostennachweise usw.) angefordert und an die Versicherungsgesellschaften weitergeleitet werden, damit sich der ACL seinerseits die Kosten erstatten lassen kann. Der ACL kann insbesondere bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen zu Zwecken der externen Kommunikation erheben, insbesondere um Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen und besser über Ihre Erwartungen Bescheid zu wissen. Ihre personenbezogenen Daten werden später nicht auf eine Weise verarbeitet, die mit den vorstehend oder in den Datenerhebungsformularen beschriebenen Zwecken unverein- bar ist. Sie werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung dieser Zwecke notwendig ist. Der ACL führt außerdem statistische Analysen durch, um seine Leistungen an die Wünsche seiner Mitglieder anzupassen. Diese statistischen Ana- lysen basieren auf sämtlichen Leistungen, die der ACL Ihnen erbringen konnte. Diese personenbezogenen Daten werden jedoch in solchen Statistiken vorher anonymisiert, um die Wahrung Ihrer Anonymität zu garantieren.

  1. DATENEMPFÄNGER

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich an bestimmte Abteilungen des für die Verarbeitung Verantwort- lichen oder seiner Auftragsverarbeiter weitergegeben. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher hat der ACL die erforder- lichen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, um zu garantieren, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch diese externen Unternehmen gemäß der geltenden Gesetzgebung erfolgt.

  1. SICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT IHRER DATEN

Der Automobil-Club Luxemburg ergreift angemessene Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer personen- bezogenen Daten zu gewährleisten und diese Daten insbesondere vor Veränderung, Beschädigung oder unbefugtem Zu- gang zu schützen.

  1. IHRE RECHTE

Nach geltender Gesetzgebung haben Sie ein Auskunftsrecht, ein Recht auf Abfrage, Änderung, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verbreitung Ihrer perso- nenbezogenen Daten aus triftigen Gründen. Sie haben auch ein Recht auf Widerspruch und vorherige Einwilligung in die Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken gemäß den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und dürfen festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihren personenbezogenen Daten geschehen soll. Zudem können Sie verlangen, das Ihnen Ihre personen- bezogenen Daten mitgeteilt werden. Der Verantwortliche behält sich jedoch das Recht vor, alle Anfragen abzulehnen, die er für übertrieben hält. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder per Post an folgende Adresse: Automobile Club du Luxembourg Responsable GDPR 54, route de Longwy, L-8007 Bertrange DPO@ACL.lu

I.   Nützliche Informationen

In Luxemburg

Für Pannenhilfe, Abschleppdienst, Heimtransport rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, wählen Sie 26000 Krankenwagen, Feuerwehr: Telefon 112 I Polizeinotruf: 113

In Europa und weltweit:

Alle Hilfeleistungen: Telefon (+352) 26000

Wenn Sie andere Informationen wünschen, wählen Sie bitte die Rufnummer 45 00 45 – 1 ACL Kontaktdaten

Automobile Club du Luxembourg a.s.b.l. I 54, route de Longwy L-8080 Bertrange

Telefon (+352) 45 00 45 – 1 I Fax. (+352) 450 455 I E-Mail-Adresse: acl@acl.lu I Internet: www.acl.lu

Der ACL im Norden des Landes: ACL Ingeldorf I 34, route d’Ettelbruck L-9160 Ingeldorf I Telefon +352 45 00 45 – 2 Der ACL im Süden des Landes: ACL-Karting I 152, rue de Limpach L-3932 Mondercange I Telefon +352 37 90 01

Herausgeber: Automobile Club du Luxembourg a.s.b.l. Die vorliegende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stammt von Januar 2023. Die aktuellste Version steht immer auf www.acl.lu für Sie bereit.

Alle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Preis- und Wertangaben gelten inkl. Mehrwertsteuer und sind nicht an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.

II.  Vorwort

Liebes Mitglied,

Willkommen bei der ACL!

Durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Club werden Sie Teil einer privilegierten und solidarischen Gemeinschaft, die von zahlreichen Dienstleistungen, Ratschlägen und Vorteilen profitiert, um Ihre Mobilität und Ihr tägliches Leben zu erleichtern. Als ACL-Mitglied haben Sie Zugang zu einer Reihe von Informationen und Dienstleistungen, die von unseren Experten und engagierten Mitarbeitern zu Ihren Diensten bereitgestellt werden. Unsere Unabhängigkeit garantiert Ihnen neutrale und unvoreingenommene Informationen, damit Sie Ihre Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können. Die Interessen unserer Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Seit seiner Gründung vor über 90 Jahren ist der ACL mit der Zeit gegangen und bietet seine Expertise auch in Bereichen wie der Elektromobilität oder den spezifischen Praktiken von Zweirädern an. Der ACL verpflichtet sich auch, Ihre Interessen zu wahren, indem er Sie über neue Trends im Bereich der individuellen Mobilität informiert und berät. Im Rahmen der Energiewende ist die Bereitstellung von relevanten Informationen und effektiver Unterstützung unerlässlich, um einen sanften und bewussten Wechsel zu erleichtern, der gleichzeitig wirtschaftlich erschwinglich bleibt. In diesem Sinne verpflichtet sich der ACL, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Mobilität zu gewährleisten und zu fördern, die Freiheit der Wahl des Verkehrsmittels zu bewahren und die Sicherheit seiner Mitglieder zu gewährleisten.

Über diese Ziele der Beratung und Information hinaus besteht die Hauptaufgabe der ACL darin, Ihnen unter allen Umständen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche Hilfe zu leisten. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Unterstützung und Betreuung zu organisieren, wenn Sie unterwegs auf ein Problem stoßen. Dank eines Netzwerks aus Dutzenden von großen europäischen Automobilclubs, die aufgrund der Qualität ihrer Dienstleistungen ausgewählt wurden, können Sie sicher sein, dass Sie überall in Europa gleichwertige Leistungen erhalten.

Dieses Dokument soll Ihnen alle Leistungen, auf die Sie als ACL-Mitglied Anspruch haben, ausführlich und klar erläutern, von exklusiven Informationen und Vorzugstarifen bis hin zu Leistungen nach einem Vorfall, der sich während des Deckungszeitraums ereignet hat. Die ACL verpflichtet sich, Ihre Kosten gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen zu decken.

Im Rahmen unserer Pannenhilfe ist es das Hauptziel von ACL, Sie so schnell wie möglich wieder mobil zu machen und Ihre Fahrt fortzusetzen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche um Ihren Anruf. Je nach Situation versuchen sie in erster Linie, Lösungen zu finden, die ohne physische Intervention vor Ort auskommen (help on the phone). In über 85% der Fälle gelingt es den Pannenhelfern von ACL, den Schaden vor Ort zu beheben, ohne das Fahrzeug abzuschleppen. Dies ist eine außergewöhnliche Erfolgsquote und eine Garantie für den Komfort unserer Mitglieder. Der ACL bietet drei verschiedene Mitgliedskarten mit jeweils unterschiedlichen Vorteilen an:

  • Mitgliedskarte „Luxemburg“
  • Mitgliedskarte „Europa“
  • Mitgliedskarte „ACL Bike Assistance“

Außerdem gibt es von den Karten „Luxemburg“ und „Europa“ eine Variante „YoungACL“, die für junge Leute von 16 bis 25 Jahren bestimmt ist, die zusätzliche Leistungen zu einem erschwinglichen Preis bietet. Für Wohnmobile und historische Fahrzeuge bietet der ACL außerdem ergänzende Leistungen zu den Standardleistungen der Karten „Luxemburg“ und „Europa“ (Siehe Abschnitt VIII & IX).

Wir freuen uns, dass wir Sie zu unseren Mitgliedern zählen dürfen und heißen Sie herzlich willkommen im Club!

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.  Gültigkeit der Mitgliedskarte

Ihre ACL-Mitgliedskarte ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, für das der Beitrag gezahlt wurde und zwar unabhängig vom Datum der Beitragszahlung.

Die Inanspruchnahme der in der Broschüre beschriebenen Leistungen kann nur für Ereignisse gewährleistet werden, die nach Beginn der Mitgliedschaft und Ablauf der Karenzzeit eintreten (siehe Abschnitt III.B. Geltende Karenzzeiten).

Die Mitgliedskarte ist individuell und personengebunden und kann nicht auf eine nahestehende Person oder einen Verwandten übertragen werden. Sie garantiert Assistenz für alle Fahrzeuge (Gesamtgewicht < 3,5 t, Länge < 10 m, Höhe < 3 m), Motorräder, Fahrräder und Wohnmobile, die Sie fahren. Wenn Ihr Partner oder Ihre Kinder ebenfalls Ihre Fahrzeuge fahren, müssen sie eine eigene Mitgliedskarte haben.

Der Karteninhaber muss sich bei einem Einsatz des ACL zwingend am Schadensort befinden.

Um die Leistungen im Rahmen Ihrer Mitgliedskarte in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Kraftfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine gültige Zulassungsbescheinigung besitzen
  • Am Tag der Hilfeleistung gültig versichert sein

B.  Geltende Karenzzeiten

Die Karenzzeit beginnt bei Erstmitgliedschaft oder erneuter Mitgliedschaft mit dem Eingang der Beitragszahlung des Mitglieds.

  • Für Inhaber der Karte „Luxemburg“ oder „Europa“ gilt eine Karenzzeit von 2 Wochen für Pannen in Luxemburg
  • Für Inhaber der Karte „Europa“ gilt eine Karenzzeit von 48 Stunden für Pannen in Europa Bei Unfällen in Luxemburg und Europa und für „ACL Bike Assistance“ gilt keine Karenzzeit.

C.  Tourismusservice

Reiserouten, Straßenkarten, Reiseführer, Hotel- und Campingführer, Umweltplaketten, Teilnahme an Reisen/Kurzreisen, die vom ACL veranstaltet werden, Autobahnvignetten, Steuermarken, Sicherheitszubehör, Informationen für Touristen und Straßenzustandsberichte usw.

D.  Vorteile für ACL-Mitglieder

Der ACL handelt für seine Mitglieder Preisnachlässe und andere touristische Vorteile bei einer Vielzahl von Angeboten aus, wie

z.B. Unterkünfte, Restaurants, Vergnügungsparks, Museen usw. sowie Preisnachlässe im ACL Diagnostic Center, im ACL-Shop bei Straßenkarten, Reiseführern und zahlreichem Zubehör. Entdecken Sie all unsere Partner und die Konditionen auf www.acl.lu/ avantagesmembres.

E. ACL Diagnostic Center

Das technische Prüfzentrum des ACL soll dabei helfen, die Unterhaltskosten Ihres Fahrzeugs zu senken. Außerdem unterstützt das ACL Diagnostic Center Sie bei der Klärung von Streitfällen mit Werkstätten. Anhand der technischen Überprüfung kann das Mitglied eine objektive Einschätzung des Zustands des eigenen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das es kaufen will, zu einem günstigen Preis erhalten.

F. Hilfe bei Haushaltspannen & Option „ACL Assistance Home“

Der ACL hilft seinen Mitgliedern bei einer Haushaltspanne den geeigneten Handwerker zu finden, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. In diesem Fall können Sie uns rund um die Uhr täglich telefonisch unter der Nummer +352 26000 oder über Ihre ACL-App erreichen.

Bei Abschluss der Zusatzoption „ACL Assistance Home“ für jährlich 34€ übernimmt der ACL die Kosten für die Anfahrt und die Arbeitszeit des Handwerkers. Der Anspruch auf eine Erstattung der Arbeitskosten ist auf 500 € pro Jahr und maximal zwei Einsätze begrenzt. Von der Erstattung ausgeschlossen sind Ersatzteile und Material für die Reparatur. Für eine Kostenübernahme muss das Mitglied uns innerhalb von 3 Monaten nach dem Einsatz eine Kopie der quittierten Rechnung zusenden.

G.  Autotouring

Alle Mitglieder erhalten gratis das Club-Magazin „Autotouring“, das regelmäßig über aktuelle Themen zu Mobilität, Sicherheit, Club- Aktivitäten, Reisen für Mitglieder usw. informiert

H.  Testberichte

Der ACL stellt seinen Mitgliedern eine breite Auswahl an Tests über Fahrzeuge, Kindersitze, Sommer- und Winterreifen, Navigationssysteme, Dachkoffer, Fahrradträger, Helme usw. zur Verfügung. Diese Testberichte können kostenlos digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Sie helfen den Mitgliedern, das beste Produkt auszuwählen und damit Geld zu sparen.

I. eCall Mobile

Die ACL App ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme mit unserem Assistance-Center und verkürzt die Dauer bis Sie Hilfe erhalten erheblich. Bei Problemen genügt ein Klick, um das Assistance-Center zu kontaktieren. Die App übermittelt automatisch die Positionsdaten. Diese Daten sind extrem wichtig, damit die Rettungsdienste Sie finden können. So erhalten Sie viel schneller und gezielter Hilfe.

Die ACL-App können Sie im App Store unter https://itunes.apple.com/us/app/acl-app/id1195544113?ls=1&mt=8 oder bei Google Play unter https://play.google.com/store/apps/details?id=lu.acl.app herunterladen

J. Wo gelten die Leistungen?

Die Leistungen werden gemäß der gewählten Mitgliedskarte ausgeübt:

  • Mitgliedskarte „Luxemburg“: Bei der Mitgliedskarte „Luxemburg“ besteht ausschließlich in Luxemburg Anspruch auf
  • Mitgliedskarte „Europa“: Die Leistungen der Europakarte gelten in allen nachfolgend aufgeführten Ländern mit Ausnahme der französischen Überseegebiete, der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln:
    • Deutschland
    • Albanien
    • Andorra
    • Österreich
    • Belgien
    • Weißrussland
    • Bosnien und Herzegowina
    • Bulgarien
    • Kroatien
    • Dänemark
    • Spanien
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Gibraltar
    • Griechenland
    • Ungarn
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kosovo
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Mazedonien
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Norwegen
    • Niederlande
    • Polen
    • Portugal
    • Tschechische Republik
    • Rumänien
    • Vereinigtes Königreich
    • San Marino
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Türkei (europäischer Teil einschließlich Istanbul)
    • Vatikan
  • Mitgliedskarte „ACL Bike Assistance“: Bei der Mitgliedskarte „ACL Bike Assistance“ besteht ausschließlich in Luxemburg Anspruch auf Leistungen.
  • Mitgliedskarte „Young ACL“
  • Die Option „Camping-Car“ ist eine Erweiterung für unsere Mitgliedskarte „Europa“. Die in dieser Karte enthaltenen Leistungen sind in Abschnitt VIII aufgeführt
  • Option „Véhicules Historiques“: Die zusätzlichen Leistungen bei der Option „Véhicules Historiques“ können nur auf luxemburgischem Gebiet oder in einem Umkreis von 150 km um Luxemburg in Anspruch genommen werden, wenn der Inhaber den entsprechenden Beitrag gezahlt hat (Einzelheiten dazu in Abschnitt IX)

K.  Leistungsausschlüsse

Bei wiederholten Pannen mit identischen Ursachen oder wenn die Schäden am Fahrzeug durch offensichtlich fehlende Wartung verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, eine Kostenübernahme für Leistungen abzulehnen. In einem solchen Fall kann der ACL verlangen, dass das Fahrzeug ins ACL Diagnostic Center gebracht wird. Dort wird es von einem Sachverständigen überprüft, bevor die Kosten für die Pannenhilfe übernommen werden.

L. Wie wird eine Meldung gemacht?

1. Ersuchen um Hilfeleistung und Kostenübernahme

Dem ACL muss jede angeforderte Hilfeleistung im Voraus gemeldet werden, außer bei schweren Unfällen oder Vorfällen auf der Autobahn. Für diese Meldung kann das Mitglied entweder den ACL unter der Servicenummer +352 26000 anrufen oder eine E-Mail an assist@acl.lu schreiben oder die Funktion „eCall mobile“ der ACL App für Smartphones nutzen.

Für Mitglieder mit eingeschränktem Hörvermögen steht ein System für die Anforderung von Hilfeleistungen per SMS zur Verfügung.

Wenn der Karteninhaber arglistig eine falsche Meldung macht, behält sich der ACL das Recht vor, die Kosten für die Hilfeleistung nicht zu übernehmen und die für deren Ausführung unangemessen gezahlten Beträge zurückzufordern.

2. Antrag auf Kostenerstattung

Wenn das Mitglied infolge einer der ACL gemeldeten Panne Geld vorstrecken musste, muss der Antrag auf Erstattung der vorgestreckten Beträge und alle Zahlungsbelege innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Eintritts des Schadens bei uns eingehen.

Die ACL übernimmt auch nicht die Erstattung von Rechnungen, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden. Jeder eingereichte Erstattungsantrag muss bei Eintritt des Schadensfalls vorher mit der Assistance-Abteilung abgestimmt werden. Der Inhaber der Mitgliedskarte kann einen Antrag auf Erstattung per Post an die Adresse: Automobile Club du Luxembourg – Service Membres – 54 Route de Longwy – L-8080 Bertrange Luxembourg oder elektronisch an die E-Mail-Adresse acl@acl.lu unter Verwendung des folgenden Formulars stellen, das von unserer Website heruntergeladen werden kann: www.acl.lu.

Der ACL erstattet nicht:

  • Kosten, die ohne vorherige Genehmigung entstanden sind
  • Verpflegungskosten
  • Zollgebühren
  • Kosten für die Fahrzeugreparatur
  • Benzinkosten, Mautgebühren
  • Kosten für die Lagerung/das Abstellen außer der Fahrzeugrückführung
  • Schäden an transportierten Waren und Gegenständen
  • indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Assistenzleistung (z.B.: Verlust eines Arbeitstags, Hotelbuchung, Reservierung in einem Freizeitzentrum)

M.  Beschwerden

Beschwerden müssen uns per Post oder E-Mail innerhalb von 3 Wochen nach dem Schadensfall oder dem Einsatz unserer Dienste an folgende Adresse eingereicht werden:

Automobile Club du Luxembourg – Service Qualité – 54, route de Longwy – 8080 Bertrange, Luxemburg E-Mail: reclamation@acl.lu

Innerhalb von zwei Werktagen (ausgenommen Sonn- und Feiertagen) erhält das Mitglied eine Bestätigung über den Eingang der Beschwerde, sofern er nicht innerhalb dieser Frist die Antwort auf seine Beschwerde erhalten hat.

Spätestens 30 Tage nach Eingang seiner Beschwerde erhält das Mitglied eine Antwort, sofern nicht besondere Umstände eintreten, über die der ACL es auf dem Laufenden hält.

N. Ursachen für eine Unterbrechung des Schutzes

1. Verspätete Bezahlung des Mitgliedsbeitrags

Wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt haben, schickt Ihnen der ACL an die zuletzt bekannte Wohnanschrift per Einschreiben ein Mahnschreiben, das Folgendes bestimmt, sofern Sie den Betrag nicht in der Zwischenzeit beglichen haben:

  • Aussetzung Ihres Anspruchs auf Leistungen dreißig Tage nach Versand des Schreibens
  • Kündigung Ihrer Mitgliedschaft nach Ablauf dieser dreißigtägigen Frist

Der ACL behält sich das Recht vor, die ihm geschuldeten Beträge auch nach Kündigung der Mitgliedschaft weiter einzutreiben. Falls ein Beitreibungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie etwaige Kosten für das Verfahren und die Eintreibung bezahlen.

2. Schulden gegenüber dem ACL

Werden dem ACL geschuldete Beträge nicht bezahlt oder Beträge vom ACL statt dem Inhaber einer Karte bezahlt, behält sich der ACL das Recht vor, die Verlängerung der Mitgliedschaft abzulehnen, wenn die geforderten Beträge nicht vom Inhaber beglichen werden.

Bei Zahlungsverzug wird der geschuldete Betrag automatisch um 50 € für administrative Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung erhöht, wie im Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen bestimmt.

3. Recht auf Ablehnung der Mitgliedschaft

Bei wiederholten Pannen mit identischen Ursachen oder wenn die Schäden am Fahrzeug, die zu wiederholten Einsätzen geführt haben, durch offensichtlich fehlende Wartung verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, eine Verlängerung der Mitgliedschaft

abzulehnen. In einem solchen Fall kann der ACL verlangen, dass das Fahrzeugs ins ACL Diagnostic Center gebracht wird. Dort wird es von einem Gutachter überprüft, bevor die Mitgliedschaft verlängert wird. Ein Mitglied, das eine falsche Erklärung abgegeben oder einen Betrug begangen hat, um sich einen Vorteil zu verschaffen, verliert an dem Tag, an dem die Unregelmäßigkeit festgestellt wird, seine ACL-Mitgliedschaft und damit alle Vorteile für ACL-Mitglieder.

IV .Leistungen der Mitgliedskarte „Luxemburg“

Die Mitgliedskarte „Luxemburg“ wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt und garantiert diesem gewisse Leistungen. Die Mitgliedskarte „Luxemburg“ ist individuell und personengebunden und kann nicht auf eine nahestehende Person oder einen Verwandten übertragen werden. Sie garantiert Assistenz für alle Fahrzeuge (Gesamtgewicht < 3,5 t, Länge < 10 m, Höhe < 3 m), Motorräder, Fahrräder und Wohnmobile, die Sie fahren. Wenn Ihr Partner oder Ihre Kinder ebenfalls Ihre Fahrzeuge fahren, müssen sie eine eigene Mitgliedskarte haben.

Der Karteninhaber muss sich bei einem Einsatz des ACL zwingend am Schadensort befinden. Die Karte ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig.

A.  Pannenhilfe/Abschleppdienst – Bergungsdienst

Der Straßen- und Abschleppdienst des ACL ist täglich rund um die Uhr einsatzbereit. Im Falle einer Panne in Luxemburg schickt der ACL einen Pannenhelfer, um das Fahrzeug wieder fahrtüchtig zu machen. Wenn dies nicht möglich ist, sorgt der ACL dafür, dass das Fahrzeug vom Pannenort bis zum Wohnort des Mitgliedes oder bis zu der vom Mitglied angegebenen Werkstatt in Luxemburg oder in einer grenznahen Region in einem Umkreis von 30 km von der luxemburgischen Grenze abgeschleppt wird.

Pro Jahr sind zwei Einsätze des ACL-Pannendienstes kostenlos, ein dritter wird zu 50 % des geltenden Tarifs in Rechnung gestellt. Ein vierter und jeder weitere Einsatz werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

Panne bedeutet, dass das Weiterfahren eines Fahrzeugs (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger) aufgrund eines mechanischen oder elektrischen Defekts am Fahrzeug selbst, im Rahmen seiner normalen Nutzung oder eines Verkehrsunfalls vorübergehend unmöglich ist.

Um die Leistungen im Rahmen Ihrer Mitgliedskarte „Luxemburg“ in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Kraftfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine gültige Zulassungsbescheinigung besitzen
  • Am Tag des Einsatzes gültig versichert sein

Nicht enthalten in der kostenlosen Leistung sind: die Bereitstellung von Material oder Ersatzteilen und die in einer Reparaturwerkstatt durchgeführten Arbeiten. Bei Missbräuchen behält sich der ACL das Recht vor, die Dienstleistung zu verweigern.

Abzuschleppende Fahrzeuge müssen sich an einem Ort befinden, der auf einem befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für Bergungseinsätze (z.B. aus einem Graben oder von einem Feld) erstattet der ACL die Kosten einer Spezialfirma, die vom Mitglied für ihren Einsatz bezahlt wird. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der quittierten Rechnung bis zu einem Betrag von 150 € pro Jahr.

B.  ACL Bike Assistance

Der Inhaber einer Mitgliedskarte „Luxemburg“ kann gleichfalls alle Leistungen der „ACL Bike Assistance“ in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutz ist allerdings auf eine Beratung durch einen Sachverständigen und/oder Rechtsanwalt für maximal 250 € beschränkt und kann nach einem Unfall bei der Fahrt mit einem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike in Luxemburg in Anspruch genommen werden.

C.  Ersatzwagen

Wenn nach einem durch den ACL organisierten Abschleppen in Luxemburg das vom Mitglied geführte Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nicht fahrbereit ist, stellt der ACL dem Mitglied kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Es wird (bei entsprechender Verfügbarkeit) für maximal 5 Werktage (Werktag = jeder Wochentag von Montag bis Samstag) kostenlos bereitgestellt, spätestens 24 Stunden nach dem Einsatz. Wenn sich ein Schaden an einem Sonntag oder an einem Feiertag ereignet, verlängert sich die kostenlose Bereitstellungsdauer um die Anzahl dieser Tage. Diese Leistung ist zweimal jährlich kostenlos.

Für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ist eine Kaution in Höhe von 500 € erforderlich, die bei der Fahrzeugübernahme belastet wird. Sie wird zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug im selben Zustand zurückgegeben wird und bei der Fahrzeugrückgabe keine zusätzlichen Kosten abzurechnen sind (z.B. für einen weiteren Tag, Mehrkilometer, Kraftstoff…). Die Kaution muss per Kreditkarte (Visa/Mastercard) gestellt werden.

Folgende Versicherungen gelten für den Leihwagen: „Haftpflicht“, „Fahranfänger“ und „Kasko“. Für letztere gilt eine Selbstbeteiligung von 500 €. Der Karteninhaber kann sich bei der Fahrzeugübernahme von der Selbstbeteiligung befreien, wenn er das Fahrzeug mindestens für 5 Tage leiht und eine nicht erstattungsfähige Pauschale von 18 € pro Miettag zahlt.

Wird der Ersatzwagen über die kostenlose Bereitstellungsdauer hinaus genutzt, trägt das Mitglied die Kosten dafür.

D.  Heimtransport

Nach einem dem ACL gemeldeten Schaden in Luxemburg organisiert der ACL die Rückfahrt des Mitgliedes und der übrigen Fahrzeuginsassen zu ihrem Wohnsitz. Der ACL übernimmt die Kosten für die Heimfahrt zum Beispiel mit dem Taxi. Taxikosten werden bis zu 100 € jährlich übernommen.

E. Rechts- und Fachberatung

Der ACL übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kfz-Sachverständigen und/oder eines Rechtsanwaltes (der vom Mitglied frei gewählt werden kann) in Höhe von maximal 250 € bei Ansprüchen von Dritten. Diese Leistung gilt für Streitfälle, die sich auf einen Verkehrsunfall (ausgenommen auf dem Weg zur Arbeit), den Kauf, Verkauf oder die Reparatur eines Autos beziehen.

Dieser Schutz besteht jedoch nicht, wenn die Strafverteidigung mit dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen im Zusammenhang steht.

F. Wildschaden

Wird der vom Mitglied gefahrene Wagen bei einem Zusammenstoß mit Wild auf einer öffentlichen Straße in Luxemburg beschädigt, erstattet der ACL einmal pro Jahr die nicht versicherten Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 500 €. Der Wildschaden muss dem ACL anhand einer Bestätigung gemeldet werden, die den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Zusammenstoßes bescheinigt, zusammen mit Fotos des Wildschadens, einer detaillierten und quittierten Rechnung der Reparaturwerkstatt, sowie einer Bescheinigung der Versicherung darüber, das keine Kostenübernahme bewilligt wurde. Der ACL behält sich das Recht vor, den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen.

V. Deckung im Rahmen der Mitgliedskarte „Europa“

Die Mitgliedskarte „Europa“ lautet auf den Namen des Inhabers und garantiert ihm gewisse Leistungen. Die Mitgliedskarte „Europa“ ist individuell und personengebunden und kann nicht auf eine nahestehende Person oder einen Verwandten übertragen werden. Sie garantiert Assistenz für alle Fahrzeuge (Gesamtgewicht < 3,5 t, Länge < 10 m, Höhe < 3 m), Motorräder, Fahrräder und Wohnmobile, die Sie fahren. Wenn Ihr Partner oder Ihre Kinder ebenfalls Ihre Fahrzeuge fahren, müssen sie eine eigene Mitgliedskarte haben.

Der Karteninhaber muss sich bei einem Einsatz des ACL zwingend am Schadensort befinden. Die Karte ist jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig.

Die Mitgliedskarte „Europa“ des ACL bietet ihrem Inhaber Schutz bei Reisen ins Ausland, unabhängig vom Transportmittel. Sie gilt in den rund 47 europäischen Ländern, die auf der vorgeschriebenen internationalen Versicherungskarte (früher Grüne Karte) aufgeführt sind und deckt Schäden ab, die nach Ausstellung der Karte und der Karenzzeit eintreten (Liste der europäischen Länder ohne die französischen Überseegebiete, Azoren, Madeira und Kanarische Inseln, siehe auch https://www.cobx.org/article/4130/green- card-system-final#members).

Der Fahrzeugheimtransport gilt für Fahrzeuge, die im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen sind und deren Reparatur vor Ort länger als 4 Tage dauern würde. In der Hauptsaison kann es vorkommen, dass der Rücktransport nicht sofort durchgeführt werden kann. In diesem Fall stellt der ACL dem Inhaber der Mitgliedskarte bis zum Rücktransport ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Hierfür gelten die Bedingungen der Leistung „Ersatzfahrzeug in Luxemburg“.

Inhaber der Karte „Europa“ profitieren neben sämtlichen in den Karten „Luxemburg“ und „ACL Bike Assistance“ enthaltenen von folgenden Leistungen:

A.  Rechtsschutz

Inhaber der Europa-Mitgliedskarte genießen Rechtsschutz in Luxemburg und in anderen europäischen Ländern. Der ACL übernimmt die Kosten für einen von ihm gewählten und nicht von einem Dritten, wie dem Versicherer vorgegebenen Anwalt und/oder Sachverständigen sowie die Gerichtskosten bis zu insgesamt 2.000 € (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) je Beitragsjahr. Dies gilt für Rechtsstreitigkeiten, die nach dem Ausstellungsdatum der Mitgliedskarte auftreten. Im Falle einer Klage vor Gericht muss der entstandene Schaden oder der Streitwert mehr als 200 € betragen.

Der oben beschriebene Rechtsbeistand ist beim ACL automatisch, ohne Karenzzeit und ohne Zusatz enthalten.

Dieser Schutz besteht jedoch nicht, wenn die Strafverteidigung mit dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen im Zusammenhang steht.

Der Rechtsbeistand umfasst folgende Leistungen:

1. bei einem Verkehrsunfall

  • Verteidigung des Karteninhabers vor dem Zivil- oder Strafgericht. Der Rechtsbeistand wird jedoch nicht gewährt, wenn das Strafverfahren im Zusammenhang mit Fahren unter Alkoholeinfluss, Konsum von Betäubungsmitteln oder grober Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung steht
  • Schritte zur gütlichen Einigung oder gerichtliche Klagen, um von dem mutmaßlichen Haftpflichtigen oder seinem Versicherer die Entschädigung des Schadens zu erlangen, den das Mitglied und die unentgeltlich beförderten Insassen und Beifahrer erlitten haben

2. bei Streitfragen betreffend Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges

Beistand bei allen Streitfragen mit Autohändlern, Reparaturwerkstätten oder Privatpersonen, betreffend Kauf, Reparatur, Verkauf, Garantie und Nutzung des Fahrzeuges des Inhabers der Mitgliedskarte (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger, Fahrrad und E-Bike).

3. Vorschuss von Strafkautionen

Vorschuss einer Strafkaution bis zu 2.500 € für die vorläufige Freilassung des im Ausland inhaftierten Inhabers.

B.  Hilfe bei unvorhergesehenen Ausgaben

Bei unvorhergesehenen Ausgaben, die der Inhaber der Mitgliedskarte nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann, kann er beim ACL beantragen, dass der ACL diese Ausgaben direkt beim ausländischen Dienstleister begleicht. Diese an den ACL rückzahlbaren Kosten können z.B. eine Fahrzeugreparatur betreffen. Der Vorschuss beläuft sich auf maximal 750 €.

C.  Auslandsschutz

Wenn das Fahrzeug, Auto, Motorrad, Wohnmobil (Gesamtgewicht < 3,5 t, Länge < 10 m, Höhe < 3 m) des Inhabers der Mitgliedskarte

„Europa“ im Ausland infolge eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Panne fahruntüchtig ist, erbringt der ACL einmal jährlich die unten genannten Leistungen.

Der Karteninhaber muss bei einem Einsatz des ACL zwingend vor Ort sein.

Um die Leistungen im Rahmen Ihrer Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Kraftfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine gültige Zulassungsbescheinigung besitzen
  • Am Tag der Hilfeleistung gültig versichert sein
    1. Reparatur des Fahrzeugs im Ausland

Wartet der Inhaber der Karte „Europa“ vor Ort, bis die Reparatur beendet ist, erstattet ihm der ACL die Hotelkosten (Unterkunft + Frühstück) während eines Zeitraums von maximal 4 Tagen in Höhe von 80 € pro Tag und pro Fahrzeuginsasse sowie die Mietkosten für ein Fahrzeug in Höhe von 55 € pro Tag für maximal 4 Tage.

Hat sich der Fahrzeugausfall am Aufenthaltsort ereignet, hat der Karteninhaber ebenfalls Anspruch auf ein Leihfahrzeug für 4 Tage in Höhe von 55 € pro Tag.

Setzt der Karteninhaber seine Reise bis zu seinem Zielort fort, übernimmt der ACL die Transportkosten in Höhe von 250 €. (Informationen zur späteren Heimreise siehe Abschnitt V, „Rücktransport von Autos, Motorrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern“). Dieser Betrag erhöht sich auf 800 €, wenn der Karteninhaber auf seiner Rückreise nach Luxemburg das zwischenzeitlich reparierte Fahrzeug abholt.

Ist eine Weiterreise am Tag des Fahrzeugausfalls nicht möglich, erstattet der ACL die Hotelkosten (Unterkunft + Frühstück) für 1 Tag in Höhe von 80 € pro Fahrzeuginsasse.

  • Haustiere und Reisegepäck sind in dem zugewiesenen Höchstbetrag enthalten
  • Bei Diebstahl des Fahrzeugs gelten dieselben Regelungen
  • Für die Erstattung der Auslagen legt das Mitglied dem ACL alle Nachweise mit Angabe der Namen und Anschriften seiner Reisebegleiter vor

D.  Reparatur des Fahrzeugs in Luxemburg

Ist eine Reparatur vor Ort nicht möglich, holt der ACL die Insassen und das Fahrzeug (siehe unten) zurück. Setzt der Karteninhaber seine Reise bis zum Urlaubsort fort, gilt Punkt a).

E. Rücktransport von Autos, Motorrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern

Wir kümmern uns um den Rücktransport für Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“, wenn ihr Fahrzeug im Ausland bei einem Unfall oder einer Panne so stark beschädigt wurde, dass die Reparatur vor Ort mindestens 4 Werktage dauern würde. Die gleiche Leistung gilt für gestohlene und im Ausland wiedergefundene Fahrzeuge.

Einmal pro Jahr übernimmt der ACL bis zu maximal 2.500 € die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs nach Luxemburg, wenn diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Der Rücktransport wird vom ACL organisiert und schnellstmöglich durchgeführt. In der Zwischenzeit muss das Fahrzeug in einer Werkstatt/ einem Depot abgestellt werden. Die Abschleppkosten bis zu dieser Werkstatt werden vom ACL bis zu 250 € übernommen.

Die Kosten für das Abstellen/Zwischenlagern des Fahrzeugs werden nur übernommen, wenn das Fahrzeug zurück nach Luxemburg transportiert wird. Die Kosten werden übernommen, sobald der Inhaber der Karte „Europa“ ausdrücklich die Rückführung des Fahrzeugs nach Luxemburg verlangt.

Für den Rücktransport von Wohnwagen und Anhängern gelten die gleichen Bedingungen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer Länge von über 10 Metern oder Höhe von über 3 Metern. Die Leistung wird jedoch für Wohnmobile und Wohnwagen gewährt, deren maximal zulässiges Gesamtgewicht, Länge und Höhe 7,5 t, 10 Meter bzw. 3,20 Meter nicht überschreiten, wenn der Inhaber der Europa-Karte gleichzeitig Inhaber der optionalen Camping Card International

„Camping-Car“ ist.

Die Leistung gilt nicht für Fahrzeuge, die verschrottet werden oder für solche, deren Wert die Transportkosten offensichtlich nicht rechtfertigt. Der ACL behält sich eine Prüfung des Fahrzeugzustands vor, wenn es wieder in Luxemburg ist. Wenn der Fahrzeugwert niedriger ist als die Kosten für den Rücktransport, behält sich der ACL das Recht vor, sämtliche für den Rücktransport des Fahrzeugs entstandenen Kosten dem Inhaber der Karte „Europa“ in Rechnung zu stellen. Bei Zweifeln kann der ACL einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, den Fahrzeugwert zu schätzen. Die Kosten für das Gutachten werden vollständig vom Karteninhaber übernommen.

Der ACL haftet nicht für eine Verschlechterung des Zustands oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Waren oder Zubehör während des Abschleppens, des Rücktransports oder Transports des Fahrzeugs.

F. Abholung von Autos, Motorrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern

Der Abholservice wird Inhabern der Mitgliedskarte „Europa“ angeboten, die ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger), das nach einem Unfall oder einer schwerwiegenden Panne im Ausland repariert, oder nach einem Diebstahl im Ausland aufgefunden wurde, selbst abholen.

Der ACL übernimmt einmal pro Jahr und bis zu 500 € die Reisekosten des Karteninhabers (oder einer anderen bevollmächtigten Person), auf Wunsch in Begleitung einer Vertrauensperson, um das Fahrzeug abzuholen. Außerdem erhält der Karteninhaber eine pauschale Entschädigung von 150 € als Ausgleich für seinen Zeitaufwand für die Abholung des Fahrzeuges.

Für die Erstattung muss der Karteninhaber dem ACL das Original der Fahrscheine und einen Reisenachweis vorlegen.

G.  Heimholung der Fahrzeuginsassen

Die Heimholung der Fahrzeuginsassen kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn sein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Fahrrad) infolge eines Unfalls, einer schwerwiegenden Panne oder eines Diebstahls für die Rückreise nach Luxemburg nicht mehr genutzt werden kann. Der ACL erstattet einmal pro Jahr die Fahrtkosten des Karteninhabers und der übrigen Fahrzeuginsassen vom Schadensort bis zu ihrem Wohnort in Luxemburg in Höhe von maximal 200 € pro Fahrzeuginsasse.

Die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Bahnhof, Autovermieter oder Flughafen werden separat zurückerstattet, ebenso wie die Fahrtkosten vom Flughafen oder Ankunftsbahnhof in Luxemburg bis zur Wohnung. Wenn für die oben genannten Fahrten ein Taxi genutzt wird, erstattet der ACL die Kosten bis zu einer Höhe von 100 € pro Jahr.

Haustiere und Reisegepäck sind in dem zugewiesenen Höchstbetrag enthalten.

Ist es nicht möglich, am Schadenstag nach Luxemburg zurückzureisen, erstattet der ACL die Kosten für 1 Hotelübernachtung (Unterbringung + Frühstück) in Höhe von 80 € pro Fahrzeuginsasse.

Für die Erstattung muss der Karteninhaber dem ACL die Originalbelege über Reisekosten sowie die Originalbescheinigungen über die Panne, den Unfall oder Diebstahl vorlegen.

H.  Rücktransport von Kranken und Verletzten

Der Rücktransport bei Krankheit und Verletzung wird Inhabern der Europa-Karte für Auslandsreisen mit dem Auto, Motorrad, Wohnmobil oder mit jedem anderen Transportmittel gewährt, wenn der Inhaber infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert werden muss und der zuständige Arzt im Ausland den Rücktransport nach Luxemburg für notwendig hält.

Der ACL organisiert den Rücktransport und erstattet dem Inhaber einmal jährlich die Kosten für den Transport per Krankenwagen oder Linienflugzeug vom Ort des Krankenhausaufenthalts nach Luxemburg. Diese Leistung gilt in Erweiterung auch für die anderen Mitreisenden, die mit dem Karteninhaber nachweislich in einem Haushalt leben.

Das Mitglied beantragt den Rücktransport beim ACL, der die Kosten hierfür einmal pro Jahr bis zu 3.000 € pro Schadensfall übernimmt.

Für die Rückerstattung sind dem ACL die quittierte Originalrechnung über die Transportkosten oder das Flugticket, die Bescheinigung des Arztes im Ausland, der den Rücktransport angeordnet hat und ggf. eine Meldebescheinigung der Kommunalverwaltung über die Zusammensetzung des Haushaltes für die betroffenen zum Haushalt zählenden Personen vorzulegen.

I. Rückholung durch einen Ersatzfahrer

Die „Rückholung durch einen Ersatzfahrer“ kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn er infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Wagen selbst aus dem Ausland zurückzufahren. Wenn sich unter den Fahrzeuginsassen kein anderer Fahrer befindet, kann der Karteninhaber in diesem Fall beim ACL einen Ersatzfahrer beantragen.

Der ACL entsendet schnellstmöglich einen Ersatzfahrer, der Wagen, Insassen und Gepäck nach Luxemburg fährt.

Der ACL übernimmt einmal pro Jahr die Reisekosten des Ersatzfahrers. Die Kosten für die Nutzung des Fahrzeuges (z.B. Kraftstoff, Autobahngebühren) und die Kosten für die Fahrzeuginsassen gehen zu Lasten des Karteninhabers.

Dem ACL ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das bescheinigt, dass der Karteninhaber nicht fahrtauglich ist und er ggf. mit dem Ersatzfahrer zurückfahren darf.

J. Rücktransport im Rettungsflugzeug

Die Rückholung per Rettungsflugzeug kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung während einer Auslandsreise per Auto, Motorrad, Wohnmobil oder sonstiger Transportmittel der ausländische Arzt der Ansicht ist, dass es notwendig ist (*), den Karteninhaber per Rettungsflugzeug nach Luxemburg oder in ein Krankenhaus eines angrenzenden Landes zu transportieren.

Das Mitglied beantragt den Rücktransport beim ACL, der die Kosten hierfür einmal pro Jahr bis zu 12.500 € pro Schadensfall übernimmt.

Diese Leistung gilt in Erweiterung auch für die anderen Mitreisenden, die mit dem Karteninhaber nachweislich in einem Haushalt leben. Der ACL behält sich das Recht vor, die Dringlichkeit des Transports von einem Arzt seiner Wahl kontrollieren zu lassen (*).

(*) In der Regel wird der Verletzte oder Erkrankte per Krankenwagen oder Linienflugzeug heimgeholt.

K.  Überführung im Todesfall

Die Heimholung erfolgt für Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“, die während einer Auslandsreise mit dem Auto, Motorrad, Wohnmobil oder anderen Transportmitteln verstorben sind und die im Todesfall zur Bestattung nach Luxemburg überführt werden sollen.

Gegen Vorlage einer Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts erweitert der ACL diese Leistung auf die Insassen des Autos, Motorrads, Wohnmobils oder sonstigen Transportmittels, die unter den im ersten Absatz beschriebenen Bedingungen verstorben sind und mit dem Karteninhaber in einem Haushalt leben.

Der ACL übernimmt bis zu 2.500 € je Rückholung im Todesfall, die Überführungskosten sowie bestimmte damit verbundenen Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für das Einsargen.

Für die Kostenübernahme müssen dem ACL das Original der betreffenden Rechnungen, eine Bescheinigung über die Todesursache und ggf. eine Meldebescheinigung der kommunalen Behörde über die Zusammensetzung des Haushaltes vorgelegt werden.

L. Besuch von Personen im Krankenhaus

Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung anlässlich einer Auslandsreise mit dem Auto, Motorrad, Wohnmobil oder sonstigem Transportmittel in einem Krankenhaus behandelt werden muss.

Kann die Heimholung des Karteninhabers (siehe Kapitel V, „Heimholung der Fahrzeuginsassen“) nicht sofort erfolgen, übernimmt der ACL einmal pro Jahr insgesamt und bis zu 375 € die Hin- und Rückreisekosten, die Reisekosten vor Ort und die Hotelkosten (Unterkunft

+ Frühstück) einer Person, die den stationär behandelten Karteninhaber besucht, um ihm vor Ort beizustehen. Diese Leistung wird unter den gleichen Bedingungen angeboten, wenn eine Person, die mit dem Karteninhaber in einem Haushalt lebt, in einem ausländischen Krankenhaus behandelt wird. Sie kann unter den gleichen Bedingungen in Anspruch genommen werden, wenn infolge des Ablebens des Karteninhabers oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, Behördengänge vor Ort notwendig sind.

Für die Rückerstattung sind dem ACL das Original der Nachweise sowie eine Bescheinigung über die Gründe für die Inanspruchnahme der Leistung und ggf. eine Meldebescheinigung der kommunalen Behörde über die Zusammensetzung des Haushaltes vorzulegen.

M.  Vorzeitige Rückkehr bei Notfällen

Die vorzeitige Rückkehr bei Notfällen kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn ein gravierendes Ereignis (Krankheit, Unfall oder Tod des Ehegatten, einer Person, die mit dem Karteninhaber in einem Haushalt lebt oder eines Verwandten 1. Grades des Karteninhabers, seines Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, erhebliche Schäden an der Wohnung, Einbruch) in Luxemburg eingetreten ist und die Anwesenheit des Karteninhabers notwendig macht, während er sich mit dem Auto, Motorrad oder einem anderen Transportmittel auf einer Auslandsreise befindet.

Der ACL erstattet einmal pro Jahr bis zu 200 € die Kosten für diese unvorhergesehene und vorläufige Rückkehr des Karteninhabers nach Luxemburg. Wenn er kurze Zeit später an seinen Aufenthaltsort im Ausland zurückkehrt, wird ihm diese Reise ebenfalls in Höhe von bis zu 200 € erstattet.

Die Leistung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Karteninhaber vorzeitig und endgültig mit dem eigenen Fahrzeug nach Luxemburg zurückkehrt. Wenn die Auslandsreise jedoch mit einem anderen Transportmittel, wie Zug, Flugzeug oder Bus durchgeführt wurde, erstattet der ACL die Kosten für die vorzeitige und endgültige Rückreise bis zu 250 €.

Der ACL bietet diese Leistung allen Personen an, die mit dem Karteninhaber nachweislich in einem Haushalt leben.

Für die Rückerstattung müssen dem ACL die Originalfahrkarten oder ein anderer Beleg für die Reisekosten sowie eine Bescheinigung über die Ursache der Inanspruchnahme der Leistung und ggf. eine Meldebescheinigung der kommunalen Behörde über die Zusammensetzung des Haushaltes vorgelegt werden.

N. Pannenhilfe / Abschleppen von Autos, Motorrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern

Diese Leistung kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn sein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger) infolge einer Panne oder eines Unfalls im Ausland ausfällt.

Der ACL erstattet dem Karteninhaber pro Jahr bis zu 250 € für die Behebung von Pannen vor Ort oder das Abschleppen vom Pannenort bis zur nächsten Werkstatt.

Die Inanspruchnahme ist dem ACL durch Vorlage des Originals der detaillierten und von der Werkstatt quittierten Rechnung nachzuweisen.

O.  Ersatzfahrzeug in Luxemburg

Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ können einmal pro Jahr ein Ersatzfahrzeug in Luxemburg in Anspruch nehmen, wenn ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil) infolge eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Panne im Ausland zur Reparatur nach Luxemburg heimgeholt werden muss. Bis zu dieser Rückführung kann der Karteninhaber in Luxemburg über ein Ersatzfahrzeug mit unbegrenzten Freikilometern verfügen. Während der ersten 10 Tage ab Rückkehr des Karteninhabers nach Luxemburg und der Rückführung seines Fahrzeuges stellt der ACL dem Karteninhaber ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Während der folgenden 5 Tage erhält der Karteninhaber einen Rabatt von 30 % auf die offiziellen Tarife unserer Leihwagen.

Die Leistung kann unter den gleichen Bedingungen in Anspruch genommen werden, wenn der Karteninhaber sein Fahrzeug nicht nutzen kann, weil es ihm im Ausland gestohlen wurde.

Für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ist eine Kaution in Höhe von 500 € erforderlich, die bei der Fahrzeugübernahme belastet wird. Sie wird zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug im selben Zustand zurückgegeben wird und bei der Fahrzeugrückgabe keine zusätzlichen Kosten abzurechnen sind (z.B. für einen weiteren Tag, Mehrkilometer, Kraftstoff…). Die Kaution muss per Kreditkarte (Visa/Mastercard) gestellt werden.

Folgende Versicherungen gelten für den Leihwagen: „Haftpflicht“, „Fahranfänger“ und „Kasko“. Für letztere gilt eine Selbstbeteiligung von 500 €. Der Karteninhaber kann sich bei der Fahrzeugübernahme von der Selbstbeteiligung befreien, wenn er das Fahrzeug mindestens für 5 Tage leiht und eine nicht erstattungsfähige Pauschale von 18 € pro Tag Miettag zahlt.

Wenn das zurückgeholte Fahrzeug vor Ort repariert wurde, hat das Mitglied keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug in Luxemburg.

P. Fahrzeugverschrottung

Die Leistung „Fahrzeugverschrottung“ kann vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden, wenn sein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger) bei einem Verkehrsunfall oder Brand auf einer Auslandreise vollständig zerstört wurde und dort verschrottet werden soll. Der ACL übernimmt einmal pro Jahr bis zu 750 € die diversen Kosten für die Verschrottung des Fahrzeuges.

Der ACL übernimmt die gleichen Leistungen, wenn das Fahrzeug eine so schwerwiegende Panne erlitten hat, dass eine Rückführung aufgrund des Restwertes des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.

Q.  Ersatzteilversand

Der Ersatzteilversand ist eine Leistung, die vom Inhaber der Mitgliedskarte „Europa“ in Anspruch genommen werden kann, wenn es ihm infolge eines Unfalls oder einer Panne im Ausland nicht möglich ist, vor Ort die nötigen Ersatzteile für die Reparatur seines Fahrzeuges (Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger, Fahrrad) zu bekommen.

Sind diese Ersatzteile in Luxemburg vorrätig, kauft sie der ACL und sendet sie dem Karteninhaber auf Kosten des ACL auf dem am besten geeigneten Weg zu.

Um Irrtümer zu vermeiden, sollte ein Ersatzteil vorzugsweise per E-Mail an assist@acl.lu angefordert werden. Im Notfall ist der ACL unter der Rufnummer (+352) 26000 zu erreichen. Der ACL teilt dem Karteninhaber die Sendungsnummer und den voraussichtlichen Liefertermin der Ersatzteile mit. Die Verzollung und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Karteninhabers.

Den Kaufpreis zahlt der Karteninhaber an den ACL zurück.

R.  Ergänzende Hilfeleistungen

Der ACL bietet eine Reihe von ergänzenden Hilfeleistungen an, die den Karteninhaber in einer besonders schwierigen Situation unterstützen. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Arten von Hilfeleistungen handeln:

  • Versand von Brillen und Medikamenten
  • Dringende Heimholung von Kindern
  • Beratungen aller Art
  • Übersetzung von Dokumenten

Wenn Sie Fragen zur Anwendung und Auslegung einer Bestimmung für die Mitgliedskarte „Europa“ haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir sind telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer +352 45 00 45 – 1 und außerhalb der Bürozeiten telefonisch unter +352 26000 oder per E-Mail an assist@acl.lu. zu erreichen.

VI. Deckung im Rahmen der Mitgliedskarte „YoungACL“

Diese Mitgliedskarte ist ausschließlich für junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren vorgesehen.

Die Mitgliedskarte „YoungACL“ lautet auf den Namen des Inhabers und garantiert ihm gewisse Leistungen. Die Mitgliedskarte

„YoungACL“ ist personengebunden und kann nicht auf eine nahestehende Person oder einen Verwandten übertragen werden. Sie garantiert Assistenz für alle Fahrzeuge (Gesamtgewicht < 3,5 t, Länge < 10 m, Höhe < 3 m), Motorräder, Fahrräder und Wohnmobile, die Sie fahren. Wenn Ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen auch mit Ihren Fahrzeugen fahren, müssen sie eine eigene Mitgliedskarte haben.

Der Karteninhaber muss sich bei einem Einsatz des ACL zwingend am Schadensort befinden.

Die nachstehend aufgeführten Leistungen ergänzen das Angebot, das mit der Mitgliedskarte „YoungACL“ verbunden ist. Zum Beispiel erhalten Sie Ermäßigungen für die Kartbahn in Monnerich.

Einzelheiten zu diesen Leistungen finden Sie unter den Punkten I, II, III und IV dieser Broschüre.

  • Tourismusservice
  • ACL-Vorteile
  • Pannenhilfe/Abschleppdienst – Bergungsdienst
  • ACL Diagnostic Center
  • Ersatzfahrzeug (*)
  • Heimtransport
  • Rechtliche und technische Beratung
  • Wildschaden
  • „ACL Bike Assistance“

(*) Nur für Inhaber des Führerscheins der Klasse B

Die Mitgliedskarte „YoungACL“, zusammen mit der Mitgliedskarte „Europa“, bietet ihrem Inhaber nicht nur die gleichen besonderen Vergünstigungen wie die Mitgliedskarte „YoungACL“, sondern darüber hinaus die folgenden Leistungen, deren Einzelheiten in Abschnitt V der vorliegenden Broschüre zu finden sind.

  • Rechtsschutz
  • Hilfe bei unvorhergesehenen Ausgaben
  • Fortsetzung der Reise bei Fahrzeugausfall
  • Rücktransport von Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger
  1. Abholung von Auto, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger
  • Heimholung der Fahrzeuginsassen
  • Rücktransport von Kranken und Verletzten
  • Rückholung durch einen Ersatzfahrer
  • Rücktransport im Rettungsflugzeug
  • Überführung im Todesfall
  • Besuch von Personen im Krankenhaus
  • Vorzeitige Rückkehr bei Notfällen
  • Pannenhilfe / Abschleppen von Autos, Motorrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern
  • Ersatzfahrzeug in Luxemburg (*)
  • Fahrzeugverschrottung
  • Ersatzteilversand
  • Ergänzende Hilfeleistungen
  • „ACL Bike Assistance“

(*) Nur für Inhaber des Führerscheins der Klasse B

VII.  Deckung bei „ACL Bike Assistance“

Für Mitglieder, die mit dem Fahrrad, E-Scooter oder E-Bike fahren haben wir ein spezielles Leistungspaket für den Fall eines Unfalls, einer Panne oder Erkrankung entwickelt.

Ihre Fahrradfelge hat bei der morgendlichen Radtour einen Schlag abbekommen? Sie bleiben unterwegs mit dem E-Bike oder dem E-Scooter liegen, weil die Batterie leer ist? Die Mitarbeiter des ACL kommen so schnell wie möglich, um Ihnen zu helfen, damit Sie wieder mobil sind. Der ACL kann mit einem Einsatzfahrzeug mit mobiler Ladestation Ihr Elektrofahrzeug direkt vor Ort wieder flottmachen.

Mitglieder erhalten Hilfe, wenn Sie den ACL unter der Servicenummer +352 26000 anrufen oder die Funktion „eCall mobile“ der ACL App für Smartphones nutzen.

Für Mitglieder mit eingeschränktem Hörvermögen steht ein System für die Anforderung von Hilfeleistungen per SMS zur Verfügung.

A.  Gültigkeit der Mitgliedskarte.

Ihre ACL-Mitgliedskarte ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, für das der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde. Die Mitgliedskarte ist personengebunden und kann nur vom Inhaber genutzt und nicht auf eine nahestehende Person oder einen Verwandten übertragen werden.

B.  Pannenhilfe / Abschleppdienst in Luxemburg

Der Straßendienst des ACL ist täglich rund um die Uhr einsatzbereit. Bei einer Panne in Luxemburg schickt der ACL einen Pannenhelfer, um das Fahrzeug wieder fahrtüchtig zu machen.

Falls die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nicht möglich ist, organisiert der ACL das Abschleppen des Fahrrads von dem Ort, an dem es liegen geblieben ist, bis zur Wohnung des Mitglieds oder bis zu der vom Mitglied angegebenen Werkstatt.

Falls der Akku des E-Bikes vollständig entladen ist und das Mitglied seinen Zielort nicht mehr erreichen kann, organisiert der ACL den Heimtransport des Mitglieds und seines Fahrrads. Wenn für die oben genannten Fahrten ein Taxi genutzt wird, erstattet der ACL die Kosten bis zu einer Höhe von 100 € pro Jahr.

Pro Jahr sind zwei Einsätze des ACL-Pannendienstes kostenlos, ein dritter wird zu 50 % des geltenden Tarifs in Rechnung gestellt. Ein vierter und jeder weitere Einsatz werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

Nicht enthalten in der kostenlosen Leistung sind: die Bereitstellung von Material oder Ersatzteilen und die in einer Reparaturwerkstatt durchgeführten Arbeiten. Bei Missbräuchen behält sich der ACL das Recht vor, die Dienstleistung zu verweigern.

Das Fahrrad muss sich an einem Ort mit befahrbarem Zugang befinden.

C.  Heimtransport

Nach dem Abschleppen des Fahrrads nach einem Unfall, einer Panne oder einem Diebstahl organisiert der ACL den Transport des Mitglieds zur Wohnung und übernimmt die damit verbundenen Kosten. Der Heimtransport erfolgt über das am besten geeignete Transportmittel, z.B. mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn für die oben genannten Fahrten ein Taxi genutzt wird, erstattet der ACL die Kosten bis zu einer Höhe von 100 €.

D.  Leistungen des ACL

Mit der Mitgliedskarte „ACL Bike Assistance“ erhält der Inhaber Preisnachlässe beim Kauf eines Fahrrads oder von Fahrradzubehör und andere Vorteile bei unseren Partnern. Entdecken Sie all unsere Partner und die Konditionen auf www.acl.lu/de/mitgliedervorteile/

Preisnachlässe im ACL-Shop bei Straßenkarten, Reiseführern, Fahrrad- und Sicherheitszubehör sowie zahlreichem sonstigen Zubehör. Günstige Preise beim Mieten von Fahrzeugen bei ACL Clubmobil.

E. Rechtsschutz

Inhaber der Karte „ACL Bike Assistance“ profitieren nach einem Unfall beim Radfahren in Luxemburg von einem Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit Dritten. Der Rechtsschutz gilt bei der Verteidigung des Inhabers vor dem Zivil- oder Strafgericht. Gegen Vorlage dieser Karte übernimmt der ACL die Kosten für den Rechtsanwalt und/oder den Sachverständigen sowie generell sämtliche Gerichtskosten bis zu einem Betrag von 250 €.

Dieser Schutz besteht jedoch nicht, wenn die Strafverteidigung mit dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen im Zusammenhang steht.

Sie betrifft Unfälle, die sich nach dem Datum der Ausstellung des Mitgliedsausweises ereignet haben. Bei einem Gerichtsverfahren muss der Schaden einen Wert von über 200 € haben.

F. Tourismusservice

Reiserouten, Straßenkarten, Hotel- und Campingführer, Umweltplaketten, Teilnahme an vom ACL organisierten Reisen und Kurzurlauben, touristische Informationen, Straßenzustandsberichte usw.

VIII.  Deckung im Rahmen der Karte „Camping-Car“

Die Karte „Camping-Car“ (CCI) bietet eine Erweiterung des Schutzes im Rahmen der Mitgliedskarte „Europa“ gegen einen Zusatzbeitrag. Der Haupt-Karteninhaber und bis zu 10 weitere Personen, die dem Versicherer regelmäßig als Gruppe gemeldet wurden, sind durch die Karte versichert.

Die Karte ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig. Der Preis beläuft sich auf 12 € für ein Wohnmobil bis 3,5 t, 10 m Länge und 3 m Höhe.

Wiegt Ihr Wohnmobil mehr als 3,5 t?

Es gibt eine Option der CCI, mit der Sie in Verbindung mit der ACL-Europa-Karte vom Rücktransport Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t und höchstens 7,5 t, einer Länge von maximal 10 m und einer Höhe von maximal 3,20 m gemäß den Bedingungen der Europa-Karte profitieren können. Der jährliche Beitrag hierfür beträgt 26 €.

Die Leistungen der Karte „Camping-Car“ werden gemeinsam mit dem F.I.C.C. (Fédération Internationale de Camping, Caravanning et Autocaravanning AISBL) erbracht.

Die Leistungen gelten für den Inhaber der Karte „Camping-Car“, sobald dieser seine Wohnung verlässt, um mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil zu campen, eine Reise zu unternehmen oder während seines Hotelaufenthalts auf dem Hin- oder Rückweg zu oder von einem Campingplatz.

Es wird vereinbart, dass die Deckung ab dem Zeitpunkt in Kraft tritt, an dem der Karteninhaber seinen Arbeitsplatz oder seine Wohnung verlässt, und endet, wenn er an den ersten der beiden Orte zurückkehrt. Die Deckung besteht 24 Stunden täglich für die gesamte Dauer dieses Zeitraums.

Wenn ein Mitglied die Gruppe vorübergehend verlassen muss, um während des Urlaubs nach Hause zu fahren, wird außerdem vereinbart, dass es seine Camping Card International (CCI) einer der Begleitpersonen überlassen kann, und diese Garantie wird fortgesetzt, als ob der Haupt-Karteninhaber anwesend wäre.

Jede Person, die Mitglied der F.I.C.C. und Inhaber einer gültigen Camping Card International (CCI) ist, ist versichert.

Der erweiterte Schutz der Mitgliedskarte soll sicherstellen, dass die Zahlung der unten genannten Entschädigungen im Falle eines Unfalls mit Personenschaden, der den Inhaber während der gesamten Vertragsdauer treffen kann, gesichert ist.

A.  Vorteile

Die CCI bietet attraktive Vergünstigungen auf mehr als 2.500 Campingplätzen in ganz Europa.

Neben den Vorteilen in Verbindung mit der Karte bietet der ACL Vorzugstarife für den Unterhalt von Wohnmobilen:

  • 10% Rabatt auf die Fahrzeugwäsche in den Waschstraßen „Washtime“
  • Vorzugspreis von 150 € für eine Innenreinigung Ihres Wohnmobils durch Clubmobil in unseren Räumlichkeiten in Bertrange

B.  Geltungsbereich der Versicherungspolice

BASISSCHUTZ – PRIVATUNFALL (WELTWEIT): DECKUNGSSUMME

  • Unfalltod: Versicherungssumme 000 €
  • Dauerhafte Invalidität infolge eines Unfalls:
    • Vollständiger und irreversibler Verlust des Sehvermögens auf beiden Augen: 100 % der Versicherungssumme
    • Vollständiger und irreversibler Verlust des Sehvermögens auf einem Auge: 100 % der Versicherungssumme
    • Verlust von zwei Gliedmaßen: 100 % der Versicherungssumme
    • Verlust einer Gliedmaße: 100 % der Versicherungssumme
    • Vollständiger und irreversibler Verlust des Sehvermögens auf einem Auge und einer Gliedmaße: 100 % der Versicherungssumme
    • Vollständige dauerhafte Invalidität: nicht versichert
    • Vorübergehende Invalidität: nicht versichert
    • Teilweise dauerhafte Invalidität: nicht versichert PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: DECKUNGSSUMME

Personen- und Sachschäden sowie immaterielle Schäden: 1.800.000 € je Schadensfall Materielle und immaterielle Folgeschäden: 45.000 € je Schadensfall Selbstbeteiligung: 150 € je Schadensfall

Verteidigung vor Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichten

Verteidigung von Zivilrechten vor Strafgerichten. Die Kosten übernimmt der Versicherer bis zur Höhe der jeweiligen maximalen Deckung

C.  Begünstigter im Todesfall

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit bestimmt, dass bei Tod des Versicherungsnehmers sofern dieser der Gesellschaft nicht eigenhändig eine andere Person benannt hat, folgende Personen Begünstigte der hierfür vorgesehenen Versicherungssumme sind:

  • Wenn der Versicherungsnehmer verheiratet ist: sein nicht von ihm getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte, andernfalls seine geborenen oder ungeborenen lebenden oder vertretenen Kinder, andernfalls seine Erben
  • Wenn der Versicherungsnehmer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, sein Partner, andernfalls seine Erben
  • Wenn der Versicherungsnehmer verwitwet oder geschieden ist: seine Kinder, andernfalls seine Erben

D.  Selbstverpflichtung der Versicherung

Die Deckungssumme je versicherte Person beträgt maximal 25.000 €.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sofern der Versicherungsschutz zugunsten mehrerer Versicherter in Anspruch genommen wird, die Opfer desselben Unfalls sind, der durch dasselbe Ereignis verursacht wurde, und wenn die Versicherungssummen für den Todesfall- und Invaliditätsschutz zusammen 2.000.000 € übersteigen, die Leistungspflicht des Versicherers in Bezug auf die Versicherungssummen für Tod und dauerhafte Invalidität der Opfer desselben Unfalls auf diesen Betrag begrenzt wird.

Dementsprechend wird vereinbart, dass die Entschädigungen entsprechend der von jedem Opfer abgeschlossenen Versicherungssummen anteilig gekürzt und gezahlt werden.

E. Ausschlüsse

Abweichend von und entgegen den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur folgende Ausschlüsse:

  • Unfälle, die vom Versicherungsnehmer verursacht oder absichtlich herbeigeführt wurden, die Folgen seines Selbstmords oder Selbstmordversuchs sowie Unfälle, die durch die Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten verursacht wurden
  • Unfälle, die der Versicherungsnehmer als Fahrer eines Fahrzeugs verursacht oder herbeigeführt hat, während sein Blutalkoholspiegel über dem in der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, festgelegten Höchstwert liegt
  • Unfälle, die durch die Teilnahme des Versicherungsnehmers an einer Schlägerei (außer bei Notwehr oder Hilfeleistung für eine Person in Gefahr), einem Duell, einer Straftat oder einem Verbrechen verursacht werden
  • Unfälle, die sich bei der Benutzung eines Fluggeräts als Pilot oder Besatzungsmitglied oder bei der Ausübung eines Sports mit oder aus einem solchen Gerät ereignen
  • Unfälle, die durch einen erklärten oder nicht erklärten Bürger- oder Auslandskrieg verursacht werden
  • Unfälle, die durch die Ausübung von Sportarten als Profi und die Ausübung von Sportarten, die den Einsatz von mechanischen Geräten erfordern, auch als Amateur, sowohl als Fahrer als auch als Beifahrer, verursacht werden. Die Ausübung einer Sportart umfasst Training, Tests und die Teilnahme an Sportwettkämpfen
  • Unfälle, die durch psychische Störungen, Erschöpfung oder Stress verursacht werden
  • Unfälle, die durch ionisierende Strahlung verursacht werden, die von Kernbrennstoffen, radioaktiven Produkten oder Abfällen ausgeht, oder die durch Waffen oder Vorrichtungen verursacht werden, die dazu bestimmt sind, durch Veränderung der Struktur des Atomkerns zu explodieren
  • Schwangerschaft und alle ihre Folgen (Entbindung), Fehlgeburt oder Abtreibung, Menstruation und alle damit verbundenen Störungen
  • Von der Deckung ausgeschlossen ist auch jede Person, die den Schaden vorsätzlich verursacht oder herbeigeführt hat

IX. Schutz im Rahmen der Karte „Véhicules Historiques“

Die Karte „Véhicules Historiques“ bietet einen erweiterten Schutz der Mitgliedskarten „Luxemburg“ und „Europa“. Die Karte lautet auf den Namen des Inhabers und garantiert ihm gewisse Leistungen. Die Karte ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig.

Der ACL hat gemeinsam mit Liebhabern historischer Fahrzeuge eine Pannenhilfe speziell für Clubmitglieder entwickelt, die im Besitz eines mindestens 20 Jahren alten Fahrzeugs sind, das entweder zur Kategorie Personenkraftwagen (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t) oder Motorräder gehört.

A.  Allgemeines

Wettbewerbe, insbesondere mit Zeitnahme, sind von der Pannenhilfe ausgeschlossen. Sogenannte „Gleichmäßigkeitsprüfungen“ sind hingegen abgedeckt, sofern die dabei vorgeschriebene Durchschnittsgeschwindigkeit unter 50 km/h liegt.

  1. Pannenhilfe Luxemburg

Diese Pannenhilfe ist in Luxemburg verfügbar, allerdings nur in Kombination mit der ACL-Mitgliedskarte „Luxemburg“ oder „Europa“. Sie umfasst folgende Leistungen:

  • 1-mal Pannenhilfe/Abschleppen pro Jahr kostenlos (zusätzlich zu den Bedingungen der Basismitgliedskarte)
  • 1 Fahrzeugtransport pro Jahr mit einem Rabatt von 50 % auf den offiziellen Preis

B.  Pannenhilfe im Umkreis von 150 km

Diese Assistance ist in Luxemburg und in einem Gebiet, das sich bis zu 150 km (Luftlinie) über die luxemburgischen Grenzen hinaus erstreckt, verfügbar, jedoch nur in Verbindung mit der ACL-Mitgliedskarte „Europa“. Sie umfasst die folgenden Leistungen:

– Alle Leistungen der Assistance in Luxemburg

– eine kostenlose Pannenhilfe/Abschleppung pro Jahr in der 150 km-Zone.

– ein Fahrzeugtransport pro Jahr innerhalb der 150 km-Zone (mit einem Rabatt von 20% auf den offiziellen Tarif).

– Kostenloser Ersatzwagen, der einmal pro Jahr für maximal drei Arbeitstage (Montag bis Samstag) bei einer Panne oder einem Unfall während einer Reise in der 150 km-Zone zur Verfügung steht.

Die Karte ist vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres gültig. Der Jahresbeitrag für die Karte „Historisches Fahrzeug“, die in der 150 km-Zone gültig ist, beträgt 120 €

C.  .Vorteile

Unabhängig von der gewählten Option (Pannenhilfe Luxemburg oder Pannenhilfe im Umkreis von 150 km) profitieren alle Mitglieder von einem Vorzugspreis bei der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie etwa vom ACL organisierte Weiterbildungen zum Thema historische Fahrzeuge usw.

X. Begriffsbestimmungen

Hilfeleistung / Assistenz: Handlung, um einer Person in Not zu helfen.

Karenz: Zeitraum, in der die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Leistungen noch nicht übernommen werden.

Kaution: Finanzielle Sicherheitsleistung, die hinterlegt oder entgegengenommen wird, um die Erfüllung einer Verpflichtung zu garantieren (hier Mietwagenvertrag). Am Ende des Mietvertrags wird die Kaution freigegeben, wenn sich der Zustand des Wagens nicht verschlechtert hat oder dieser nicht beschädigt wurde.

Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahr- oder Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs, das aufgrund eines Schadens nicht mehr fährt bzw. funktioniert.

Persönliche Gegenstände: Alle Kleidungsstücke, Wäsche, private Gegenstände aller Art, die im Fahrzeug mitgeführt werden.

Selbstbeteiligung: Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen muss und der auch bei einem Kaskoschutz nicht erstattet wird.

Panne: Fehlfunktion eines oder mehrerer mechanischer oder elektrischer Bauteile eines Fahrzeugs (Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger) aufgrund einer fahrzeuginternen Ursache während des normalen Gebrauchs und bei einem Fahrzeug, das gemäß den Herstellerempfehlungen gewartet wurde.

Abschleppen: Abholung und Transport eines liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugs vom Schadensort in eine Werkstatt zum Zweck der Reparatur.

Schadenfall: In den vorliegenden Bedingungen vorgesehenes Ereignis, für das der ACL möglicherweise finanziell eintritt. Karteninhaber: der Inhaber dieser Mitgliedskarte..